Zusätzlich zu oben genanntem Spektrum wird die Errichtung eines Vorsorgedialoges sowie die Errichtung einer Patientenverfügung über unsere Ordination angeboten. Sonstige Verfügungen wie zum Beispiel Sterbeverfügungen bitte auf telefonische Nachfrage!
Bitte bringen Sie aktuelle Befunde zu Ihrem Erstvorstellungstermin mit.
Bitte beachten Sie, dass ich als Wahlarzt über keinen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse oder anderen gesetzlichen Krankenversicherungen verfüge.
Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie daher eine Honorarnote über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung ist vorerst selbst zu begleichen, kann aber anschließend bei der entsprechenden Krankenkasse zur Kostenrückerstattung eingereicht werden. Die Höhe des Kostenersatzes ist unterschiedlich und beträgt höchstens 80 Prozent der Summe, die ein Kassenarzt für die gleichen medizinischen Leistungen erhalten hätte. In der Regel ist aus diesem Grund nur mit einer teilweisen Erstattung des Wahlarzthonorars durch die gesetzliche Krankenkasse zu rechnen.