Es handelt sich in weiterer Folge um Richtpreise, welche je nach Einzelleistung und tatsächlichem Aufwand abweichen können.
Die Preise orientieren sich am aktuellen Empfehlungskatalog der Ärztekammer Steiermark bzw. am aktuellen Erstattungskodex der ÖGK.
Bitte beachten Sie, dass ich als Wahlarzt über keinen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse oder anderen gesetzlichen Krankenversicherungen verfüge. Ausgenommen hiervon Vorsorgeuntersuchungen der Sozialversicherung.
Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie daher eine Honorarnote über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung ist vorerst selbst zu begleichen, kann aber anschließend bei der entsprechenden Krankenkasse zur Kostenrückerstattung eingereicht werden. Die Höhe des Kostenersatzes ist unterschiedlich und beträgt höchstens 80 Prozent der Summe, die ein Kassenarzt für die gleichen medizinischen Leistungen erhalten hätte. In der Regel ist aus diesem Grund nur mit einer teilweisen Erstattung des Wahlarzthonorars durch die gesetzliche Krankenkasse zu rechnen.
(Verrechnung von Einzelleistungen nach Aufwand)
(Verrechnung von Einzelleistungen nach Aufwand)
Einholen von Zweitmeinungen, Beratung zu Vorsorgedialog, Vorsorgevollmachten ect. keine Kassenrückerstattung!
Belastungs-EKG
Lungenfunktion
Ultraschall Halsschlagader
Herzultraschall
Thromboseausschluss der tiefen Beinvenen
1x jährlich - Blutabnahme, Anamnese, Status und Beratung lt. Vorsorgeuntersuchung der Krankenkasse
auf Wunsch kann die Vorsorge der Krankenkasse um folgende Punkte erweitert werden:
(Labor, Schilddrüse, Bauchultraschall, Herzultraschall)
(Labor, Schilddrüse, Bauchultraschall, Halsschlagader Ultraschall, Herzultraschall, Lungenfunktion)
(Labor, Bauchultraschall, Schilddrüse, Herzultraschall, Halsschlagader Ultraschall, Ergometrie, Lungenfunktion)
Beachten Sie bitte, dass Durchuntersuchungen auf Wunsch ohne entsprechende Diagnose KEINE Kassenleistung darstellen und somit keine Rückerstattung der Krankenkasse erfolgen muss!