Zu erwartende Kosten

Honorare:

Die Preise orientieren sich am aktuellen Empfehlungskatalog der Ärztekammer Steiermark sowie am aktuellen Erstattungskodex der ÖGK.

Bitte beachten Sie, dass ich als Wahlarzt über keinen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse oder anderen gesetzlichen Krankenversicherungen verfüge. Ausgenommen hiervon sind Vorsorgeuntersuchungen der Sozialversicherung.

Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie daher eine Honorarnote über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung ist zunächst selbst zu begleichen, kann jedoch anschließend bei der entsprechenden Krankenkasse zur Kostenrückerstattung eingereicht werden.

Das Einreichen der Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse erfolgt nach Bezahlung durch meine Ordination. Für Sie entsteht kein weiterer Aufwand!

Die Höhe des Kostenersatzes variiert und beträgt höchstens 80 Prozent der Summe, die ein Kassenarzt für die gleichen medizinischen Leistungen erhalten hätte. Aus diesem Grund ist in der Regel nur mit einer teilweisen Erstattung des Wahlarzthonorars durch die gesetzliche Krankenkasse zu rechnen.

Preisliste gültig ab 1. Jänner 2025