Zu erwartende Kosten

Honorare:

Es handelt sich in weiterer Folge um Richtpreise, welche je nach Einzelleistung und tatsächlichem Aufwand abweichen können.

Die Preise orientieren sich am aktuellen Empfehlungskatalog der Ärztekammer Steiermark bzw. am aktuellen Erstattungskodex der ÖGK.

Bitte beachten Sie, dass ich als Wahlarzt über keinen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse oder anderen gesetzlichen Krankenversicherungen verfüge.  Ausgenommen hiervon Vorsorgeuntersuchungen der Sozialversicherung.

Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie daher eine Honorarnote über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung ist vorerst selbst zu begleichen, kann aber anschließend bei der entsprechenden Krankenkasse zur Kostenrückerstattung eingereicht werden. Die Höhe des Kostenersatzes ist unterschiedlich und beträgt höchstens 80 Prozent der Summe, die ein Kassenarzt für die gleichen medizinischen Leistungen erhalten hätte. In der Regel ist aus diesem Grund nur mit einer teilweisen Erstattung des Wahlarzthonorars durch die gesetzliche Krankenkasse zu rechnen.

Ordination ohne Einzelleistung:

Einzelleistungen: